sicher emailen
An dieser Stelle möchte ich Tipps und Tricks los werden - rund um das Thema
Email - lesen, schreiben, sicher(n)
Abmahnsichere (Geschäfts-)Emails verfassen:
Gesetzeskonforme Pflichtangaben in Geschäftsbriefen
(also auch Emails)
Am 16. November 2006 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister vom 10. November 2006 (PDF-Datei) in Kraft getreten. Daraus leiten sich im Einklang mit einer Vorgabe der Europäischen Union unscheinbare, aber weit reichende Änderungen anderer Gesetze, unter anderem des Handelsgesetzbuchs, des GmbH-Gesetzes und des Gesetzes für Aktiengesellschaften, ab.
So muss z.B. jede Email im Geschäftsverkehr ein “Impressum” enthalten. Tips zur richtigen Email-Signatur gibts hier:
der komplette Artikel
Wo und wann sind die Zusatzangaben erforderlich?
Was muss man angeben?
Muster: Einzelunternehmen
Muster: GbR
Muster: Einzelkaufmann mit HRG-Eintrag
Muster: oHG und KG
Muster: GmbH
Muster: GmbH mit Aufsichtsrat
Muster: AG
Muster: Partnerschaftsgesellschaft
Muster: Genossenschaft
Muster: Europäische Gesellschaft
Muster: Europäische Genossenschaft
Gefahren bei Unterlassung
Fragen über Fragen (FAQ)
Noch ein paar Tipps
Nutzen Sie die praktische Signatur von Thunderbird für Ihre Emails
So archivieren Sie Ihre privaten Emails richtig und sicher. Lesen Sie mehr darüber.
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Seite zuletzt geändert am: 07.04.2009, 13:19 von meFIRST.de

